CATERING AGB

1. Vertragsabschluss
Alle Catering Angebote von Reiskorn Berlin sind verbindlich bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Mit der Bestellung stimmt der Kunde dem Angebot zu, welches die Reiskorn Berlin durch Leistungserbringung annimmt. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

2. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Reiskorn Berlin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.

3. Datenschutz/ Datenspeicherung
Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikeln 13, 14 und 21 DSGVO hier einsehbar. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unserer Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Alle personenbezogen Speichern & Beenden en Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

4. Preise
Gegenüber gewerblich tätigen Kunden / Unternehmern sind alle Preise für Speisen sind zusätzlich 7 % MwSt, für Getränke und Service (z.B. Equipment, Lieferung, Personal usw.) zusätzlich 19 % MwSt. zu verstehen. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

5. Bestellung & Leistungsumfang
Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Die Anmietung von Zelt, Bestuhlung, Geschirr, der Bedarf an Servicepersonal oder umfangreiche und besonders Aufwendige Bestellung mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse so frühzeitig als möglich aufzugeben.

6. Gefahrtragung und Gewährleistung
6.1 Soweit in den Fällen der Lieferung der durch uns hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

6.2 Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Reiskorn Berlin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Reiskorn Berlin.

6.3 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

7. Zahlung
Mit der Auftragserteilung, spätestens aber 30 Werktage vor Beginn deiner Veranstaltung, können wir ein Drittel der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter in Rechnung gestellt.

8. Stornierung, Nichtabholung & Unzustellbarkeit
8.1 Rücktritt / Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigem Grundes möglich.

Aufträge, die am selben Tag storniert werden, müssen wir mit 100 % der Kosten berechnen.

8.2 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.

8.3 Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.

9. Bruch & Verlust
Mit Ausnahme der Speisen und Getränke erfolgt die Überlassung weiteren Equipments (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) nur zeitweise. Soweit nicht durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgeholfen verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Bruch und Schwund sind der Reiskorn Berlin nach dem Neuwert zu ersetzen.

10. Austauschrecht
Reiskorn Berlin ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglichen Zutaten nicht verfügbar sind, die Ware mindestens gleichwertig ist,  der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht  und der Austausch zumutbar ist.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.

12. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.